- Lizenzrechte an Musikstücken
Der Auftraggeber garantiert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Musikstücke für die Nutzung in Musikvideos, Imagefilmen oder sonstigen Produktionen ordnungsgemäß lizenziert sind. Der Auftraggeber bestätigt, dass er entweder selbst Inhaber der erforderlichen Rechte ist oder die entsprechenden Genehmigungen Dritter eingeholt hat.
- Verbreitung von Videos
Alle durch Star Promotion produzierten Videos, in denen Musikstücke des Auftraggebers eingebunden sind, dürfen ausschließlich vom Auftraggeber verbreitet werden. Eine Verbreitung durch Star Promotion erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und auf Grundlage eines separaten Vertrages.
- Drehtermine und Absagen
Alle Drehtermine finden grundsätzlich unter Vorbehalt statt. Wird ein bestätigter Termin vom Auftraggeber nicht mindestens sieben Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt verschoben oder abgesagt, wird die geleistete Anzahlung einbehalten und auf den nächstmöglichen Ersatztermin angerechnet. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
- Revisionen
Im Rahmen der Musikvideoproduktion sind drei Korrekturschleifen (Revisionen) im Preis inbegriffen. Jede weitere Revision wird mit 120 € pro Stunde zusätzlich berechnet.
- Rohmaterial
Das bei Produktionen (Musikvideos, Interviews, Imagefilmen oder sonstigen Drehs) entstehende Rohmaterial wird grundsätzlich nicht an den Auftraggeber herausgegeben. Es wird ausschließlich die fertig bearbeitete, geschnittene Version ausgeliefert.
Eine Herausgabe des Rohmaterials kann nur nach individueller Absprache und im Rahmen eines separaten Vertrages erfolgen. Dabei wird sichergestellt, dass das Rohmaterial ausschließlich für den vereinbarten Zweck genutzt und nicht an Dritte weitergegeben wird.
- Schnitt- und Editing-Arbeiten
Für Schnitt- und Editing-Arbeiten muss der gewünschte Fertigstellungstermin vorab verbindlich mit Star Promotion abgestimmt werden. Kurzfristige Schnittaufträge werden nur angenommen, wenn die Kapazitäten es erlauben. Es besteht keine Verpflichtung, kurzfristige Schnitt- oder Änderungswünsche zu erfüllen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig den gewünschten Abgabetermin bekannt zu geben, damit eine entsprechende Planung erfolgen kann.
Vor Beginn der Schnittarbeiten müssen sämtliche vom Auftraggeber bereitgestellten Zusatzmaterialien (z. B. Logos, 3D-Grafiken, Infografiken, Bilddateien, Textelemente oder sonstige Medien) vollständig und in verwendungsfähiger Form vorgelegt werden. Eine verbindliche Terminplanung und Fertigstellung ist erst möglich, wenn alle benötigten Materialien vollständig vorliegen.
- Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig das Amtsgericht in Bernburg | Sachsen Anhalt | Deutschland